Erster und wichtigster Schritt:
Kontakt mit dem ÖGB-Landessekretariat der zuständigen Fachgewerkschaft aufnehmen!
Ab 5 MitarbeiterInnen in einem Betrieb besteht das Recht, einen Betriebsrat zu gründen.
Die Mitglieder der Betriebsrats-Körperschaft genießen Kündigungsschutz.
Rechtlich sollte die Gründung eines Betriebsrates somit kein Risiko darstellen – vorausgesetzt, man/frau holt sich die Unterstützung der KollegInnen im ÖGB-Landessekretariat. Dort kennt man die aktuellsten Bestimmungen,
Fristenläufe und mögliche Fallen – sowie sämtliche Tricks der Unternehmensführungen. Und nur die ExpertInnen des ÖGB können sicherstellen, dass es auch im Vorfeld der Betriebsratswahl zu keinen Pannen und womöglich gar zu Kündigungen kommt.
Unterstützung durch ÖGB nur für ÖGB-Mitlieder, wie in jedem Verein
Die Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrates ist ein kostenloser Service des ÖGB an seine Mitglieder.
Eine Mitlgiedschaft im überparteilichen Verein ÖGB ist also logische Voraussetzung, um diesen Service in Anspruch nehmen zu können.
Damit ist nicht im Geringsten verbunden, dass man sich für eine der politischen Fraktionen in den Entscheidungsgremien des ÖGB entscheiden oder ihr gar beitreten müsste; das ist ein altes Märchen.
Ein Fraktionsbekenntnis ist nicht erforderlich !!! Vorher nicht und nachher nicht
Ebenso ist es nicht erforderlich, sich später als gewähltes Mitglied des Betriebsrates zu einer der Fraktionen im ÖGB zu bekennen . Das Bekenntnis zu einer der Fraktionen ist eine Möglichkeit, die jedem Mitglied des Betriebsrates individuell offen steht, von der man/frau aber keineswegs Gebrauch machen muss. Das heißt, es können die einzelnen Mitlgieder (Betriebsräte) innerhalb einer Betriebsratskörperschaft in einem Betrieb sich durchaus zu ganz unterschiedlichen Fraktionen (oder auch gar keiner der Fraktionen) zu bekennen.
Die Fraktionen im ÖGB
Die Auswahl der Fraktionen umfasst die SozialdemokratInnen (FSG), die ChristgewerkschafterInnen (FCG/ÖAAB), die Freiheitlichen (FA), den Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB) und die Uanbhängigen GewerkschafterInnen (UG, zu denen auch die AUGE/UG zählt, und nicht zu verwechseln mit denen, die sich zu keiner Fraktion bekennen und innerhalb des ÖGB somit auch nicht organisiert sind).
Wie hält man/frau es mit dem ÖGB … ?
Wer als Betriebsrat/rätin aktiv sein möchte und mit dem ÖGB nichts zu tun haben will, muss sich im Klaren sein, dass er/sie bei Auseinandersetzungen mit der Unternehmensführung auf die Rückendeckung, Erfahrung und Kompetenz einer großen und nach wie vor politisch einflussreichen Organisation verzichtet.
Der ÖGB bietet sehr gute Ausbildungsmodule und Lehrgänge für BetriebsrätInnen an. Zur Ergänzung gibt es Ausbildungen der Unabhängigen GewerkschafterInnen über spezielle Themen die dort zu kurz kommen oder zu denen es in der UG abweichende Auffassungen oder eine andere betriebsrätliche und politische Praxis gibt.
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen
Dabei ist klar, dass der ÖGB in weiten Teilen deutlich sozialdemokratisch (und von den Interessen des Erhaltes der internen Führungsrolle der FSG) geprägt ist und von daher ein Konfliktpotential in bestimmten Fragen mit politisch anders Denkenden gegeben sein kann.
Von UG-BetriebsrätInnen sind uns einige solcher Konflikte bekannt (zB. in einem Arbeitskampf der jüngeren Vergangenheit im Bereich von Siemens Österreich; oder beim BAGS-KV). In solchen Fällen (die bestimmt nicht der Regelfall sind) ist die Einbindung und der frühzeitige Erfahrungsaustausch mit den Unabhängigen GewerkschafterInnen in den jeweiligen Teilgewerkschaften natürlich besonders sinnvoll …