Gleiches Recht!

Wer nicht mehr ohne Schmerzen arbeiten kann, soll seine Ruhe haben!

Schluss mit diesem unwürdigen Schauspiel!

Der eine muss sich weiter quälen, der andere darf krankheitsbedingt in Pension gehen! Grund ist eine Benachteiligung ungelernter ArbeitnehmerInnen im Gesetz.

Martin Gstöttner: „Damit wollen wir aufräumen. Auch Ungelernte sollen beim selben Leiden die selben Rechte genießen wie alle übrigen“

Gleiches Recht bei gleichem Leid!
Instrumente der sozialen Absicherung sind da, um Menschen vor Leid, Sorgen und Not zu schützen.

Wer jemals als LaienrichterIn am Sozialgericht tätig war, kennt das unwürdige Schauspiel: Jahrelang werden Menschen, die aufgrund eines Leidens längst arbeitsunfähig sind, zwischen Arbeitslosigkeit und Krankenstand hin und her geschoben, nur weil ihnen eine Arbeit als Portier oder Aufseher in einem Museum gesundheitlich noch zumutbar ist. Doch alle wissen, es gibt keine freien Posten in diesem Bereich. Grund für diese Groteske ist, dass die Betroffenen keinen sogenannten Berufsschutz genießen – das heißt, sie haben bisher eine Tätigkeit ausgeübt, die als ungelernte Tätigkeit gilt.

Alle anderen, die auf Grund ihrer Ausbildung und Qualifikation Berufsschutz genießen, werden beim Auftreten des selben Krankheitsbildes völlig zu Recht und problemlos von der Notwendigkeit zu arbeiten befreit.

Martin Gstöttner: „Diese Benachteiligung von ungelernten Arbeitskräften ist menschenunwürdig. Und
sie trifft wieder einmal genau jene, die schon bisher weniger Geld und Anerkennung für ihre Arbeit bekommen haben. Wer noch einen Funken Gerechtigkeitssinn besitzt, wird das als untragbar empfinden!“

Keine Verwässerung des Berufsschutzes

Martin Gstöttner:
„Wir wollen nicht im Geringsten am Berufsschutz rütteln. Niemand soll in der Arbeitslosigkeit oder im Falle einer Berufsunfähigkeit zu einer Tätigkeit gezwungen werden können, die nicht seinen oder ihren Qualifikationen entspricht. Ganz im Gegenteil: Wir wollen einen Teilaspekt dieser wohlerworbene Regelung, die bisher nur einer bestimmten Gruppe von ArbeitnehmerInnen zugute gekommen ist, allen ArbeitnehmerInnen zugute kommen lassen. Im Falle eines Leidens, durch das die Ausübung der bisherigen Tätigkeit unzumutbar wird, sollen alle ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit haben, in Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension zu gehen! Nicht nur diejenigen, die Berufsschutz genießen. Damit werden keine ArbeitnehmerInnen-Rechte beschnitten, sondern im Gegenteil noch ausgebaut! Aus unserem Antrag geht das ganz klar hervor.“