Per Initiative in der AK soll diese Unge-rechtigkeit endlich fallen.Laut einem OGH-Urteil gilt: Wer im Zeitausgleich krank wird, kann nicht in Krankenstand gehen, sondern verbraucht seinen/ihren Zeitausgleich eben krank im Bett, oder womöglich gar im Krankenhaus. Pech gehabt … ?
AK unterstützt Initiative der AUGE Oberösterreich
Wer im Urlaub krank wird, bekommt wenigstens ab dem dritten Tag seinen/ihren Urlaub im Ausmaß des Krankenstandes gutgeschrieben. Die betroffenen Urlaubstage gelten logischer Weise als nicht konsumiert.
In der Vollversammlung der Arbeiterkammer wurde einer Resolution der AUGE zugestimmt, dass die gesetzliche Ungereimtheit beim Zeitausgleich vom Parlament zügig behoben werden soll. Vorgesehen ist, dass beim Zeitausgleich bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung die Möglichkeit des Krankenstandes besteht und der Anspruch auf den Zeitausgleich somit erhalten bleibt.
Initiativen mit der gleichen Zielsetzung wurden nicht nur von Fraktionssprecher Martin Gstöttner, sondern unabhängig davon auch durch die FCG und FA eingebracht. Die Mehrheitsfraktion FSG hat sich in der Abstimmung den Forderungen vollinhaltlich angeschlossen.