Rechtliche Verbesserungen für SexarbeiterInnen

Seit Kurzem gibt es ein rechtskräftiges Urteil, in dem es einer Sexarbeiterin gelungen ist, von ihrem Kunden den Lohn einzuklagen. Davor war das mit Hinweis auf die Sittenwidrigkeit des Vertrages zwischen Sexarbeiterin und Kunde nicht möglich gewesen.

(Es war auch in einem skandalösen Urteil bei der Vergewaltigung einer Sexarbeiterin der Umstand der beruflichen Tätigkeit des Opfers als mildernder Umstand für den Täter bewertet worden!)

Thema in die AK gebracht

2006 bzw. 2007 ist es uns mit Unterstützung der ExpertInnen des Caritas-Projektes LENA in der AK-Vollversammlung (und vor allem den Ausschüssen) gelungen, die Situation von SexarbeiterInnen zu thematisieren, vor allem den prekären bzw. fehlenden rechtlichen Rahmen, in dem sie agieren. Sie stehen de facto im luftleeren Raum zwischen Gewerberecht (denn das entsprechende Gewerbe ist nicht vorgesehen) und Arbeitsrecht (weil jemand, der eineN SexarbeiterIn anstellt, unter das Zuhältereiverbot fällt).

Ein Schritt, aber kein Meilenstein

Das neue OÖ. Prostitutionsgesetz wird von den ExpertInnen zwar als ein Schritt in die richtige Richtung gesehen – essentielle Verbesserungen bringt es aber nicht. Und mit einem Landesgesetz sind solche auch gar nicht zu ereichen.

Durchzusetzen wären (heute wie im Jahre 2007) vor allem: Wegfall der Sittenwidrigkeit (dezidiert in der Verfassung). Verweigerungsrecht (SexarbeiterInnen dürfen eine bereits vereinbarte Dienstleistung dennoch verweigern). Ermöglichung von Anstellungsverhältnissen in der Sexarbeit. Ausübung der Tätigkeit von selbstständigen SexarbeiterInnen auch in der eigenen Wohnung (neu im OÖ. Prostitutionsgesetz ist lediglich die Arbeit in der Wohnung des Kunden, was für SexarbeiterInnen ein enormes Sicherheitsrisiko darstellt). Aushangpflicht eines Verhaltenskodex für Freier (einschließlich Verbot von ungeschütztem Verkehr). Anonyme Ambulanzen für sexuell übertragbare Krankheiten, um auch SexarbeiterInnen ohne Arbeitserlaubnis in die Gesundheitsvorsorge mit einzubeziehen.

Tauziehen in der EU
Dem liberalen deutschen Modell steht das von Schweden und Polen offensiv beworbene Verbotsmodell gegenüber. In Schweden ist Sexarbeit gänzlich verboten. Bestraft, und zwar drastisch, werden die Kunden. Sexarbeit ist deshalb nicht verschwunden, sondern nur unsichtbar geworden. Die daraus folgende völlige Rechtlosigkeit bringt die SexarbeiterInnen in eine Situation, die mehr als prekär ist. Einschließlich einer Verschärfung der sonst so gerne ins Treffen geführten „volksgesundheitlichen“ Probleme: Da Kondome in Schweden als Beweismittel gegen Freier gelten, nehmen ungeschützte Kontakte mit SexarbeiterInnen massiv zu.

Download AUGE-Antrag aus dem Jahr 2007, der in der Grundargumentation, nach wie vor Gültigkeit hat / heute käme allerdings der Ausdruck Prostitution nicht mehr vor