Mehr als die Hälfte der AK-Wahlberechtigten gehören zum Briefwahlsprengel … und was das heißt
Bei der AK-Wahl ist man/frau entweder einem Betriebssprengel zugeordnet – hier wird im Betrieb gewählt, AK und Betriebsräte informieren die Betroffenen. Wer hier verhindert ist, kann bis 16. März eine Wahlkarte beantragen und wird damit BriefwählerIn (siehe unten).
Oder man/frau (über die Hälfte) gehört zum Briefwahlsprengel – hier kommen die Unterlagen zur Stimmabgabe automatisch per Post.
Das heißt für die nächsten Wochen: Keine Post von der AK ungeöffnet ins Altpapier schmeißen! Sowie LISTE 4 AUGE/UG wählen und AUFGEBEN des Wahlkuverts, spätestens bis 28. März.
Einfach der Anleitung folgen:
- Das Kreuz an der richtigen Stelle machen
- Stimmzettel ins blaue Wahlkuvert stecken
- Das blaue Kuvert ins Antwortkuvert stecken und zukleben
- Und gleich ab in den nächsten Postkasten (Portofrei)!
Deshalb bitte die Post in den nächsten Wochen ganz sorgfältig durchsehen! Es wäre schade, wenn eine mögliche Stimme für die AUGE/UG verloren ginge.
Hier gehts zum Briefkastenfinder der Post!
Zusätzlich gibt es für alle BriefwählerInnen (auch jene, die ihre Unterlagen verloren haben!) öffentliche Wahllokale: In allen AK-Filialen, am Hauptbahnhof und auf der Uni in Linz, in den großen Einkaufszentren in Pasching, Wels, Vöcklabruck und Gmunden, sowie bei der Beratungsstelle MIGRARE in Linz. Adressen und Öffnungszeiten auf der Homepage der AK.