Auf Urlaubsgeld und auch Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Es sind kollektivvertraglich von den Gewerkschaften durchgesetzte Sonderzahlungen. Um stark sein zu können, brauchen Gewerkschaften die Unterstützung durch Mitglieder und Betriebsrät*innen.