Auszeiten vom Beruf können Luft schaffen. Leider ist das echte Sabbatical (mit Rechtsanspruch) auf wenige Branchen beschränkt.
Christian Aichmayr, Personaler im Non-Profit-Bereich, hat die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten aufgelistet.
- Sabbatical
- Bildungskarenz § (11 AVRAG – Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz)
- Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts bei gleichzeitiger Anstellung einer Ersatzarbeitskraft (§ 12 AVRAG – Arbeitsvertragsrechtsanpassungs-gesetz)
- Auflösung des Dienstverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage (im Rahmen der Aktion AMS OÖ – Partner auch in schwierigen Zeiten – Angebote für Unternehmen)
- Veränderung des Ausmaßes Des Dienstverhältnisses