Auszeiten

Auszeiten vom Beruf können Luft schaffen. Leider ist das echte Sabbatical (mit Rechtsanspruch) auf wenige Branchen beschränkt.


Christian Aichmayr, Personaler im Non-Profit-Bereich, hat die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten aufgelistet.

→ Auszeitmodelle 2014

  • Sabbatical
  • Bildungskarenz  § (11 AVRAG – Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz)
  • Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts bei gleichzeitiger Anstellung einer Ersatzarbeitskraft (§ 12 AVRAG – Arbeitsvertragsrechtsanpassungs-gesetz)
  • Auflösung des Dienstverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage (im Rahmen der Aktion AMS OÖ – Partner auch in schwierigen Zeiten – Angebote für Unternehmen)
  • Veränderung des Ausmaßes Des Dienstverhältnisses